Bereits zu Beginn des 17. Jahrhunderts ist das Haus urkundlich erwähnt, da ist Hans Schmitt, der Schmiedehans, genannt. Das Schmiedehandwerk wurde mehrere Generationen auf dem Hof betrieben. Nach dem 30jährigen Krieg wird Hans Fleck, wahrscheinlich der Schwiegersohn, als Schmied geführt. Bei den Nachfolgern namens Klotz, Weber, Born, Fröbe (Frebe) ist in den gräflichen Akten immer als Zusatz „Schmittshaus“ oder „Schmiedsmann“ zu lesen. Wann der letzte Schmied sein Handwerk auf dem Hof verrichtete und sich danach nur noch der Landwirtschaft widmete, ist nicht bekannt.
Das Haus wurde 1815 von den Eheleuten Johann Heinrich Frebe und Anna Elisabeth neu errichtet, Zimmermeister war Johann Jost Scheffel aus Berghausen. Das Haus befindet sich noch in Familienbesitz, heutige Eigentümer sind die Eheleute Brigitte und Ludwig Grebe.
Parallel zum Straßenneubau 1972 wurde das in die Jahre gekommene Fachwerk des 1. Stockes durch ein Mauerwerk ersetzt, dabei kam es auch zu Umbauten innerhalb des Hauses. So wurde auch der Eingang von der Straße weg an die östliche Seite verlegt.
In den Eichenbalken haben sich Inschriften der Zimmerleute erhalten, (einige Satzenden fehlen jedoch):
Anno 1815 Ich hebe meine Augen auf.
Es müsse friede seyn inwendig in deinen mauern und glück in deinen pallästen um meiner brüder und Freunde willen, will ich dir Friede wünschen um des Hauses willen des Herrn unsers
Gib o, gott zu meinem bauen, Glück und segen überall steh mir bey in meinem wandel, und wend von mir all unfall Bewahre mich zu aller Zeit vor geitz und unvergnüglichkeit. Unrecht, betrug fern von mir sey, daß mein gewissen bleibe frey. Unmuth wird hier sehr veracht arme sind gering geacht. Doch nimmt sich der ihrer an, der allein Reich machen kann. Drum Gib
Mit gottes Hülf und segen, ist diese Haus Erbaut. Durch Johann Heinrich Frebe, und Anna Elisabeth Eheleute noch dessen mutter anna gertraud Freben, noch sein vatter Johannes born. Zimmermeister ist gewesen Johann Jost Scheffel allhier in Berghaus, ist aufgerichtet worden, den 5ten Junius 1815.